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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus der späten Gründerzeit in exponierter Ecklage. Der großvolumige, auf polygonalem Lungsteinsockel errichtete Bau wird von ländlichen und historisierenden Motiven geprägt. Bestimmend für die malerische Gesamtwirkung des Hauses ist der dekorative Wechsel der Materialien Klinker, Putz und Sandstein und die besonders schön und differenziert gestaltete, gut erhaltene Dachlandschaft mit den beiden hölzernen, abgewalmten Schwebegiebeln und den Dachgaupen (Zierfachwerk). Die zwei in sich symmetrisch gestalteten Fassadenteile sind mit Hilfe von Sohlbankgesimsen miteinander verbunden. Auch das prägnante Eckmotiv des turmartigen, dreigeschossigen Erkers ist mittels dieser Gesimse in die Fassade eingebunden. Die durch die heutige nivellierende Farbgebung kaum in Erscheinung tretenden Fensterfassungen und der erkerartig vorspringende Mittelteil der Fassade zur Bückingstraße sind aufwändig und mit Liebe zum Detail gestaltet. Aufgrund seiner künstlerischen und städtebaulichen Qualitäten ist das Haus einschließlich der seitlichen Balkone und dem Vorgarten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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