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Bahnwärterhäuschen mit Nebengebäude an der Main-Weser-Bahn. Die beiden mit Satteldächern ausgestatteten Klinkerhäuschen dürften um die Jahrhundertwende entstanden sein. Der Hauptbau, mit Flachbogenfenstern und Klappläden ausgestattet, hat einen gequaderten Natursteinsockel. Pfeilerartig verstärkte Ecken, ein abgetrepptes, parallel zur Traufe verlaufendes Gesims und Sägezahnfriese im Bereich der Giebel lassen die Klinkerwände plastischer erscheinen. Das einstige Stallgebäude, dessen Stalltüren noch auf seine einstige Funktion verweisen, wurde sekundär erweitert und in den Proportionen verändert. Aus verkehrsgeschichtlichen Gründen ist das Anwesen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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