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Zweiflügliges Gerichtsgebäude in der Tradition des Klassizismus. Das mit seiner Langseite zur Gutfleischstraße orientierte, dreigeschossige Gebäude wurde als Ergänzung zum bereits bestehenden Justizpalast des Landgerichtes errichtet und mittels eines Brückenganges (sog. Seufzerbrücke), der die Straße in zwei Bögen überspannt, mit diesem verbunden. In Anlehnung an die Gestaltung des Landgerichtes ist auch hier der Mittelrisalit frontispizartig hervorgehoben. Der mächtige Dreieckgiebel, die Kolossalgliederung (Pilaster) im Bereich der Obergeschosse, der vorgelagerte, kreisbogenförmige, mit toskanischen Säulen (starke Entasis) versehene Portikus (Ritterfigur als Türwächter), die Freitreppe und die Wahl des Materials (rote Sandsteinquader) lassen diesen Bereich dominant erscheinen. Wesentlich zurückhaltender sind demgegenüber die übrigen Bauteile ausgefallen. Sie sind mit Ausnahme des Natursteinsockels verputzt. Die Fenster sind streng und dicht gereiht und in stockwerkübergreifenden Vertikalnischen zwischen Pilastern angeordnet. Der Verlust des ehemals steilen Mansarddaches (Kriegseinwirkung) macht sich hier besonders störend bemerkbar. Als Teil des Gericht-Gefängnis-Ensembles ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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