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Dreigeschossiges Wohnhaus mit symmetrischer Fassade. Das auf einem schönen polygonalen Lungsteinsockel errichtete Haus ist mit seinem risalitartigen, zweigeschossigen Vorbau, dem spitzwinkligen Zwerchgiebel und dem seitlichen Krüppelwalm recht konventionell gestaltet. Es zeichnet sich jedoch durch ausgefallene Sandsteinornamentik im Bereich der Fenster aus. Urheber der interessanten, vom Jugendstil beeinflussten Bauornamentik (verschlungenes Bandwerk, en faceansichtige, teils maskenhafte, teils porträtnahe Gesichter) könnte der Bauherr (Bildhauer) selbst gewesen sein, zumal die überlieferte Bauzeichnung in den Details erheblich von der Ausführung abweicht. Nachteilig für die Gesamtwirkung des Baues wirken sich der Einheitsputz (Rauputz) und die Ganzscheibenfenster aus. Vor allem aufgrund der qualitätvollen Ornamentik ist das Haus dennoch Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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