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Die ehemalige Junkersmühle bildet sich im Wettertal nördlich des Münzenberger Stadtkerns als freistehende geschlossene Hofanlage ab. Ihre historische Charakteristik hat sie weitgehend eingebüßt. Einzig das Wohnhaus ist noch als historischer Fachwerkbau der Zeit um 1800 auszumachen, er wird aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Aussage als Kulturdenkmal geschützt. Die beiden unmittelbar östlich des Wohnhauses gelegenen Bruchsteinbrücken über den Mühlbach und die Wetter sind durch die Neugestaltung des Fahrbahnkörpers so beeinträchtigt, daß bei ihnen von Denkmalschutz abzusehen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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