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Freistehendes, zweigeschossiges Wohnhaus. Das als Haus A. einer Villenkolonie geplante Haus ist hinsichtlich seiner Proportionierung vom Jugendstil beeinflusst. Die Einzelmotive, das leicht geschweifte, verschieferte Mansardwalmdach, die streng gereihten, mit Läden versehenen Fenster (Sohlbankgesims) und der rundbogige zentrale Hauseingang sind dem Forminventar des Klassizismus entnommen, nur der seitliche, halbrunde Treppenturm mit Welscher Haube steht noch dem gründerzeitlichen Historismus nahe. Zusammen mit der 1912 entstandenen, leider durch Ziegelausmauerung veränderten Einfriedung, zu der auch ein Gartenpavillon an der Ecke des Grundstückes gehört, ist das Haus als Beispiel des historisierenden Jugendstils Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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