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Kleines, auf quadratischem Grundriss errichtetes Wohnhaus in einfachsten, spätklassizistischen Formen. Das anderthalbgeschossige Haus gehört mit seinem Zwerchhaus, dem umlaufenden Gesims und den streng gereihten, schlanken Fenstern (architraviert) zum früher häufigen Typus des Vorstadthauses. Als eines der letzten seiner Art bewahrt es relativ ungestört den originalen Bestand. Größte Sorgfalt ist bei der etwaigen Erneuerung der Fenster angebracht, da die ursprüngliche Fensterteilung und vor allem die Klappläden wesentliche Gestaltungsmerkmale sind. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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