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Ehemaliges Lager- und Geschäftshaus mit Stallgebäude, an der Stelle einer abgebrannten Feldscheuer erbaut. Beide Gebäude sind hinsichtlich ihrer Proportionierung vom Jugendstil beeinflusst und wirken in erster Linie durch ihre differenziert gestalteten Dachlandschaften. Das zweigeschossige mit flachbogigen Fenstern (Klappläden) und Verandavorbau versehene Haupthaus, das wegen der Hochwassergefahr auf einem hohen Kellergeschoss errichtet wurde, wird von steilen, einander durchdringenden Giebeln geprägt, die einen interessanten Umriss ergeben. Zusammen mit dem Stallgebäude (Obergeschoss Fachwerk), das die Dachkombination in leicht variierter Form wiederholt, dokumentiert der gut gestaltete Gebäudekomplex, zu dessen Funktionszusammenhang auch ein kleiner Flusshafen gehörte, die wirtschaftsgeschichtlich interessante Ansiedlung eines Baubetriebes am Rande der Stadt. Einschließlich des Lattenzaunes ist das in die Flusslandschaft gut integrierte Ensemble Kulturdenkmal aus städtebaulichen und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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