An der Kaserne 8
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Lärchenwäldchen
Ehem. Bergkaserne, Relief an Kasernenmauer
Flur: 17
Flurstück: 285

Figürliches Relief am bollwerkartig gerundeten Mauerabschnitt der Kasernenmauer. Die in drei Zonen (Ziegelsockel, Relieffeld mit glasierten, quadratischen Keramikplatten, Abschluss mit doppeltem Ziegelband) gegliederte Mauer liegt in der Nähe des Eingangs zum Gelände der Bergkaserne. Sie dürfte 1935/36 im Zuge der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht entstanden sein. Nach einem Erlass des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 22. Mai 1934 sollten „bei allen Hochbauten des Reiches, der Länder, der Gemeinden,..., grundsätzlich ein angemessener Prozentsatz der Bausumme für die Erteilung von Aufträgen an bildende Künstler und Kunsthandwerker aufgewendet werden". Die genaue Datierung und Urheberschaft konnte jedoch trotz eingehenden Aktenstudiums nicht festgestellt werden. Für die Entstehung in den ersten Jahren der NS-Zeit spricht sowohl die Auswahl des programmatischen Themas „Arbeit und Familie von Kriegern bewacht", als auch die allegorisierende, ideologisch überhöhte Darstellungsweise der Blut-und-Boden-Romantik. In propagandistischer Absicht wird die Schutzfunktion der Wehrmacht durch vierfach wiederholte, heraldisch angeordnete Kriegergestalten, die in heroischer Nacktheit erscheinen, symbolisiert. Gleichsam als Wächter flankieren sie drei Felder, auf denen die Lebens- und Arbeitsbereiche (Industriearbeit, Familie/Mutterschaft, Landarbeit) idealtypisch-idyllisierend abgehandelt werden. Typisch für die Entstehungszeit ist der Stil, der zwischen Realismus und vereinfachender Monumentalisierung schwankt. Wichtige, der antiken Reliefkunst entlehnte Gestaltungsprinzipien sind dabei die Isokephalie und die rhythmische Reihung der Figuren auf einer gemeinsamen Standlinie. Die durch Schwerter, Schild und Stahlhelme charakterisierten, zur Dreiergruppe formierten Krieger erscheinen ins Monumentale gesteigert, da sie die gesamte Höhe der Reliefzone einnehmen und ohne gegenständlichen Hintergrund bleiben. Demgegenüber sind die szenischen Darstellungen kleinfiguriger und auf schmale Relieffelder bezogen. Flach reliefierte Hintergründe mit summarischen Landschaftsangaben und simsartige Rahmen (unten und oben) lassen sie als „Bilder" erscheinen. Als historisch wichtiges Dokument für die ideologisierte und instrumentalisierte Kunstauffassung der NS -Zeit ist das Relief Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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