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Das traditionsreiche Lokal besteht aus einem dreiteiligen, ineinander verzahnten Gebäudekomplex. Das älteste, ursprünglich spätklassizistische, später durch ein Mansarddach überformte Haus (Nr. 31) liegt heute in der Mitte. Ein giebelständiger, zweigeschossiger Erweiterungsbau (1883) links und ein ebenfalls giebelständiger, doch dreigeschossiger Bau (erbaut 1889) rechts vervollständigen das Ensemble. Das mit einem Vorgarten (Biergarten) versehene Anwesen dokumentiert gerade in seiner Kleinteiligkeit, wie aus unscheinbarsten Anfängen im Laufe der Zeit ein gewachsenes, nicht einheitlich geplantes, doch atmosphärisch stimmiges Gebäudeensemble entstehen kann. Als typisches Lokal an einer wichtigen Ausfallstraße ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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