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Zweieinhalbgeschossige Villa der späten Gründerzeit im sog. Landhausstil. Benannt nach dem Zigarrenfabrikanten Kommerzienrat Heinrich Wilhelm Cloos (Mitbegründer der Heuchelheimer Firma Rinn und Cloos AG), der die Villa 1915 von Hauptmann Rudolf Busse (Kompaniechef im IR 116) übernahm. Zu der großzügigen Villa an der Ecke Kaiserallee/Curtmannstraße gehörte ursprünglich ein ebenso großzügiges Gartengrundstück, das vor wenigen Jahren durch einen Neubau mit Altenwohnungen überbaut wurde. Ein Wirtschaftshof mit Stall, Garage und Burschenwohnung (heute abgerissen) lag neben dem herrschaftlichen Wohnhaus. Da das Umfeld der Villa zur Zeit ihrer Errichtung noch weitgehend unbebaut war, kam das "ländliche" Anwesen, das mit einer aufwendigen Mauereinfriedung und malerischen Pavillons an den Grundstücksecken umgeben war, besonders gut zur Geltung.
Die Villa, lange Jahre sehr vernachlässigt und in marodem Zustand, wurde kürzlich renoviert und im Innern vollständig verändert, da gemäß dem Auftrag der Heinrich Cloos-Stiftung altengerechte Wohneinheiten (9 Zweizimmer-Wohnungen) eingebaut wurden.
Äußerlich präsentiert sich das Haus fast unverändert: Hauptmerkmale sind die imposante, an traditionellen Vorbildern orientierte Dachlandschaft mit ihren weit nach unten gezogenen Traufen und den mächtigen, abgewalmten Giebeln sowie das zur Gänze verschindelte Obergeschoss, das an die Bauweise im Vogelsberg erinnert. Hinzu kommen die beiden mit Zierfachwerk ausgestatteten Erkerfenster, der halbrunde, säulenverzierte Erker zur Curtmannstraße und die ausladend geschwungene, seitlich gelegene Säulenloggia. Der Bau, der auf einem hohen Sockel aus Sandsteinquadern ruht, ist einschließlich der originalen Einfriedungsteile (Sandsteinmauer bzw. Bruchsteinmauer mit Lattenzaunaufsätzen) Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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