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Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus mit breitem Mittelrisalit. Der voluminöse, zweifarbige Klinkerbau wird durch umlaufende Gesimse und Ornamentfriese horizontal gegliedert. Flachbogenfenster und kleine Rundbogenfenster im Zwerchgiebel und vor allem die das ganze Gebäude in gleichmäßigen Abständen überziehenden roten Klinkerbänder charakterisieren den Bau, der kurz vor der Jahrhundertwende entstanden sein dürfte. Zusammen mit der originalen Einfriedung und der seitlichen Mauerbegrenzung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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