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Hochhäuser im Lärchenwäldchen. Obschon es sich um keine echten Hochhäuser handelt - der Architekt vermied es, die für Hochhäuser gesetzlich vorgegebene Höhe zu erreichen - waren die 3 einheitlich gestalteten Wohnblocks mit ihren 8 Wohngeschossen (2 Zweizimmerwohnungen und 2 Dreizimmerwohnungen pro Etage) zur Zeit ihrer Entstehung die mit Abstand höchsten Häuser Gießens. Sie wurden auf einem vorher unbebauten, parkartig gestalteten Areal in unmittelbarer Nähe der Bergkaserne errichtet. Die baugleichen, turmartigen Wohnblocks sind weithin sichtbar, sie prägen, zumal sie auf stark ansteigendem Gelände erbaut sind, das gesamte Umfeld der östlichen Stadterweiterung. Mit ihren fast quadratischen Grundrissen, den durch Gesimse abgesetzten Mezzaningeschossen (schartenartige kleine Fenster) und den flach gehaltenen Dächern wirken sie als kubische Blöcke. Dem Gelände entsprechend, sind die Geschosse jedoch von der Seite her gesehen in der Höhe verschoben, wodurch die Monotonie der Fensterabfolge gelockert erscheint. Auflockernd und differenzierend wirkt auch die Kombination von Nischenbalkonen und querformatigen Fenstern. Als gut proportionierte und vorbildlich gestaltete Wohnhochhäuser der frühen 1950er Jahre (charakteristisches Detail: „schwebende" Vordächer über den Eingängen) sind sie einschließlich der sie umgebenden Grünanlagen (alter Baumbestand) und dem Vorplatz Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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