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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus in mehrfarbiger, historisierender Klinkerbauweise. Der durch die etwas monotone Fensterreihung massig erscheinende Bau bezieht seine Wirkung allein aus den differenziert gestalteten Fensterrahmungen und variationsreich gestalteten Fensterabschlüssen. Stockwerkübergreifend werden die Fenster (sämtlich flachbogig) durch dekorative Ziegelelemente optisch in die Fassade eingebunden. Während die Erdgeschossfenster und die Fenster des 1. Stockes dabei als Einheiten aufgefasst sind, stehen die kleineren Fenster des Obergeschosses relativ isoliert. Trotz gravierender Gestaltungsmängel (uneinheitliche, kaum gegliederte Fenster) ist das Haus samt der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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