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Dreieinhalbgeschossiges Wohnhaus des historisierenden Jugendstils. Das mit Ausnahme der Toreinfahrt (Originaltür!) symmetrisch gestaltete Gebäude hat ein Mansarddach, das im Zentrum von einem barockal geschweiften Ziergiebel durchbrochen wird. Die aufwendigen Schmuckformen im Bereich der Fenster und die dekorative Putzgliederung sind leider vollständig verschwunden. Lediglich die rundbogigen bzw. flachbogigen Fenster des Erdgeschosses, die in der Mitte und links mittels flachbogiger Überfangbogen zu Zwillingsfenstern zusammengezogen sind, geben einen ungefähren Eindruck von der einstigen Fassadengestaltung. Das auf einem schönen Werksteinsockel errichtete Haus ist samt dem Vorgarten Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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