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Dreieinhalbgeschossiges, kubisches Wohnhaus mit hohem, verschiefertem Mansardwalmdach. Der vom Jugendstil beeinflusste Bau erhält sein Gepräge durch den risalitartigen, dreigeschossigen Vorbau und den barockal geschwungenen Ziergiebel, dem ein Balkon vorgelagert ist. Leider ist die dekorative Putzgestaltung (Wechsel zwischen Rau- und Glattputz) nicht erhalten. Wenige, flächig reduzierte Schmuckelemente (giebelförmige oder architravartige Verdachung der Risalitfenster, Wellenband unterhalb des Sohlbankgesimses) und stilisierte Ornamentformen im Bereich der Fensterrahmungen beleben die symmetrische Fassade. Die Gesamterscheinung des Hauses leidet erheblich darunter, dass die Ganzscheibenfenster wie Löcher in der Fassade wirken. Trotzdem ist der klar gegliederte, qualitätvolle Bau zusammen mit der Originaleinfriedung (schönes Torgitter!) Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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