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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus über einem abgestuften, verputzten Sockel, das durch die winklige Ausrichtung zur Straße diese verengt. Während das Erdgeschoss mit geschosshohen Streben ausgesteift ist, wahrt das leicht auskragende Obergeschoss „Mannfiguren" mit weitgespreizten Streben und gegenläufigen Fußbändern an Eck- und Bundständern. Im Obergeschoss ist der rechtsseitige Eckständer mit einem Rundstab verziert, Schwellen, Rähme und Giebelsparren sind beschnitzt. Der zweifach überkragende Giebel ist mit einer antithetisch symmetrischen Strebefigur versehen. Das vermutlich gegen Ende des 17. Jahrhunderts entstandene Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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