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Kleines, traufständig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus mit linksseitiger Durchfahrt. Über einem hohen Sockel aus Bruchstein und Ziegelmauerwerk erheben sich zwei Geschosse mit unterschiedlich hohen Streben, von denen im Obergeschoss eine stark gebogene mit Kopfband, Halsriegel und gegenläufigem Fußband versehen ist. Die Gebälkzone verfügt über gerundete Füllhölzer und eine profilierte Schwelle. Die beiden rechten der vier Fensterachsen sind paarweise zusammengefügt. Das im Ursprung um 1700 errichtete Gebäude, das im 19. Jahrhundert verändert wurde, ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |