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Kleines Ensemble bestehend aus Bahnwärterwohnhaus und Bahnwärterhäuschen am beschrankten Bahnübergang der Strecke Gießen-Fulda. Beide Gebäude sind gut gestaltet: Das eingeschossige, auf quadratischem Grundriss errichtete Wohnhaus hat einen qualitätvollen Lungsteinsockel und ein zweigestuftes, pyramidal aufsteigendes Schiefermansarddach (Dachhäuschen!) mit weit vorkragender, geschweifter Traute. Das pavillonartige, schmucklose Wärterhäuschen wirkt in erster Linie durch das flache Zeltdach und die breitformatigen Fenster- bzw. Balkonöffnungen im 1. Stock, die sich scharf vom blockartigen Untergeschoss abheben. Beide Häuschen, die unweit der Bahnhaltestelle Gießen Licher Straße liegen, bilden eine Funktionseinheit und sind als solche einschließlich der erhaltenen Einfriedung Kulturdenkmal aus verkehrsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |