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Zweigeschossiges, villenartiges Wohnhaus in späthistoristischem Mischstil. Das nach dem 1. Weltkrieg von Kommerzienrat Adolf Klingspor (Fabrikant) bewohnte, aufwendige Haus war mit seitlichem Turm (Fachwerkobergeschoss) und einem renaissancistischen, zweigeschossigen Erker ausgestattet. Nach der Zerstörung im letzten Krieg wurde es in stark vereinfachter Form wiederaufgebaut. Die noch erhaltenen Originalteile des Hauses, besonders das qualitätvolle Rundbogenportal und der schöne polygonale Sockel sind als Sachteile Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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