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Dreieinhalbgeschossiges Doppelwohnmit Nischenbalkonanlage und flankierenden Giebelrisaliten. Die leicht asymmetrische, hochaufragende Fassade ist vom Jugendstil beeinflusst. Besonders die beiden geschweiften Knickgiebel (rechts verschiefert) und die Balkonbrüstungen, aber auch die abgerundete Form der Balkonnischen belegen diesen Einfluss. Die ursprüngvorhandene Strukturierung der Wandflächen durch Putzlisenen (linRisalit) und differierende Putze ist leider verloren. Einschließlich der volländig erhaltenen Einfriedung (Tor mit Jugendstilornamentik) und dem Vorgarten ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstleriGründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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