Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreieinhalbgeschossiges Wohnhaus mit Mansarddach, linksseitigem Giebelrisalit und breitem Verandenvorbau. Die durch wechselnde Fensterformate belebte, asymmetrische Fassade wird vor allem durch den dekorativen Einsatz von gelblichem Klinker bestimmt. In diesem Zusammenhang erwähnenswert sind die abgestuften Pfeilerkapitelle des Vorbaus, die Lisenenrahmung des Risalites sowie die mit Ziegelrahmen und Überfangbögen versehenen Flachbogenfenster. Obwohl die ornamentale Bemalung der halbkreisförmigen Felder über den Fenstern ebenso verloren ist wie das pittoreske hölzerne Freigespärre des Giebels, hat das Haus bis heute seine idyllische Gesamtwirkung bewahrt, was nicht zuletzt dem Vorgarten und der schönen Jugendstileinfriedung zu verdanken ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |