Ostanlage 15/17
Ostanlage 15/17
Ostanlage 15/17
Lade Kartenmaterial...
Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Ostanlage 15
  • Ostanlage 17
  • Gutfleischstraße 2a
Flur: 3
Flurstück: 2/5, 2/8

Gründerzeitlicher Gebäudekomplex, bestehend aus dem sog. Justizpalast (Land), dem Provinzial-Arresthaus und der seitlich gelegenen Beschließerwohnung. Das spätklassizistische, symmetrisch gestaltete (breiter Mittelrisalit, flankierende Eckrisalite) Gerichtsgebäude entstand zur gleichen Zeit wie das Universitätshauptgebäude. Die große Ähnlichkeit des Entwurfs macht es wahrscheinlich, dass der Bau vom selben Architekten (Baurat Holz) geplant wurde. Besonders bemerkenswert ist der in rötlichem Sandstein ausgeführte Mittelrisalit mit seiner Lisenengliederung, den großen Rundbogenfenstern im Obergeschoss, den Ädikulafenstern im 1. Stock und den drei Rundbogenportalen im Erdgeschoß. Die mittels umlaufender Gesimse an den Mittelteil angebundenen Seitenpartien sind dagegen einfacher gestaltet: Hier wirken vor allem die gleichmäßig gereihten, sandsteingerahmten Fenster und das ganz in Sandstein ausgeführte Untergeschoss. Der heutige starke Kontrast zwischen hellem Putz und dunklem Sandstein ist sekundär, da der Bau ursprünglich - wie übrigens auch das Universitätsgebäude - nicht verputzt war, so dass die Ziegel sichtbar blieben. Das im letzten Krieg beschädigte, weitgehend original wiederhergestellte Gebäude ist zusammen mit dem rückwärtigen, symmetrisch ausgerichteten Gefängnis (Klinkerbau mit hoher Umfassungsmauer) und dem vom Jugendstil beeinflussten Beschließerwohnhaus Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.