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Gründerzeitlicher Gebäudekomplex, bestehend aus dem sog. Justizpalast (Land), dem Provinzial-Arresthaus und der seitlich gelegenen Beschließerwohnung. Das spätklassizistische, symmetrisch gestaltete (breiter Mittelrisalit, flankierende Eckrisalite) Gerichtsgebäude entstand zur gleichen Zeit wie das Universitätshauptgebäude. Die große Ähnlichkeit des Entwurfs macht es wahrscheinlich, dass der Bau vom selben Architekten (Baurat Holz) geplant wurde. Besonders bemerkenswert ist der in rötlichem Sandstein ausgeführte Mittelrisalit mit seiner Lisenengliederung, den großen Rundbogenfenstern im Obergeschoss, den Ädikulafenstern im 1. Stock und den drei Rundbogenportalen im Erdgeschoß. Die mittels umlaufender Gesimse an den Mittelteil angebundenen Seitenpartien sind dagegen einfacher gestaltet: Hier wirken vor allem die gleichmäßig gereihten, sandsteingerahmten Fenster und das ganz in Sandstein ausgeführte Untergeschoss. Der heutige starke Kontrast zwischen hellem Putz und dunklem Sandstein ist sekundär, da der Bau ursprünglich - wie übrigens auch das Universitätsgebäude - nicht verputzt war, so dass die Ziegel sichtbar blieben. Das im letzten Krieg beschädigte, weitgehend original wiederhergestellte Gebäude ist zusammen mit dem rückwärtigen, symmetrisch ausgerichteten Gefängnis (Klinkerbau mit hoher Umfassungsmauer) und dem vom Jugendstil beeinflussten Beschließerwohnhaus Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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