Pestalozzistraße 40
Pestalozzistraße 40
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Pestalozzistraße 40
  • Am Skagerakplatz
Pestalozzischule
Flur: 3
Flurstück: 328/2, 350/2

Baujahr: 1929

Bauherr: Städtisches Hochbauamt

Architekt: Gravert

Pestalozzischule. Der ab 1929 als Nachfolgebau der älteren, am Oswaldsgarten gelegenen, gleichnamigen Volksschule errichtete Bau wurde erst 1934 fertig gestellt. In der Tradition des Bauhauses stehendes, flachgedecktes, dreiflügliges Schulgebäude aus dunklen, changierenden Klinkern. Das in kubische Baublöcke untergliederte, von vorn nach hinten in drei Etappen auf 4 Geschosse ansteigende Gebäude ist auf U-f''örmigern Grundriss errichtet. Während der breit gelagerte, zum Schulhof orientierte Haupttrakt mit seinen die Horizontale betonenden Fensterbändern und den fascierten Gesimsen blockhaft-monumental wirkt, öffnet sich der Bau zur Straße mit einem dreiseitig umschlossenen, über eine breite Freitreppe zugänglichen Vorhof. Von dieser Seite her gesehen, erschließt sich auch die Symmetrie des Gebäudes und seine wirkungsvollen Bezüge zur weiteren Stadtlandschaft: Gemäß dem Bebauungsplan von 1929 gehörte schon zum ursprünglichen Konzept eine axial auf die Schule bezogene, rechteckige bis zur Eichgärtenallee reichende Grünanlage, deren Zentrum von einem lang gestreckten Teich (1945 mit Trümmerschutt verfüllt) und einem Marinedenkmal, dem sog. Skagerrakdenkmal (Seeschlacht 1916) eingenommen wurde. Mindestens ebenso gelungen war der optische Bezug zur Silhouette der auf dem Kugelberg gelegenen, ebenfalls flach gedeckten Bergkaserne, an deren Stelle heute die Hochhäuser am Lärchenwäldchen emporragen. Als architektonisch hervorragend gestalteter Schulbau der späten 20er Jahre ist die Pestalozzischule Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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