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Großvolumiges, dreieinhalbgeschossiges Wohnhaus des späten Jugendstils. Hauptmerkmal ist das markante, weit ausladende Mansarddach mit seinem mächtigen, zur Straße orientierten Knickgiebel. Das konsequent asymmetrisch gestaltete Haus ist mit seinem charakteristischen Umriss auf das Nachbarhaus Roonstraße 8 bezogen, das ganz ähnliche Bauformen aufweist. Die hinsichtlich ihrer Formate stark variierenden Fenster sind mit Hilfe von aufgeputzten Lisenen und rechteckigen Feldern in der Fläche eingebunden. Typisch für die Stilstufe ist auch der dekorative Wechsel von Rau- und Glattputz. Die ursprünglich farbig hinterlegten, dekorativen Rautenmotive sollten nach Maßgabe des Originalbefundes behutsam erneuert werden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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