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Vom Darmstädter Jugendstil beeinflusstes Wohnhaus mit seitlichem Treppenhausturm. Das ursprünglich mit einem aufwendigen Schaugiebel und reicher Ornamentik ausgestattete Haus wurde beim Wiederaufbau stark vereinfacht und als Fortführung des Hauses Nr. 31 mit einem einheitlichen Schieferdach versehen. Vom originalen Bestand blieb mit Ausnahme der prächtigen Einfriedung mit ihren geometrisierenden Details kaum etwas erhalten. Lediglich die Proportionierung des Mansarddaches und besonders das abgerundete Treppenhausdach erinnern an den Jugendstilbau. Als Dokument der frühen Aufbauphase, in der trotz Materialmangels ansprechende Wiederaufbauten mit vorsichtigen und maßstäblichen Neuerungen entstanden, ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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