Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Verwaltunggebäude und Hauptbau der Werkzeugmaschinenfabrik Heyligenstaedt. Das Unternehmen - 1876 als OHG am Riegelpfad von Ludwig (Louis) Heyligenstaedt gegründet - verlagerte schrittweise seine Produktion (Bohrmaschinen, Drehbänke, Hobelmaschinen, Blechbiegemaschinen etc.) auf das Gelände am Aulweg. Dort entstand zunächst eine Eisengießerei, dann (1895) die neue Maschinenfabrik. Der für die wirtschaftliche Entwicklung Gießens wichtige, weltweit exportierende Industriebetrieb hatte 1896 ca. 300, 1907 500 Beschäftigte. Wegen der Einrichtung vorbildlicher Wohlfahrtseinrichtungen (Betriebskrankenkasse, Arbeiter-, Beamten-Pensions-, Witwen- und Waisenkasse) und wegen seiner Dienste an der Allgemeinheit wurde der Firmeninhaber Louis Heyligenstaedt zum Kommerzienrat ernannt. Beide Gebäude sind zweigeschossig und bilden eine optische und funktionale Einheit. Der Verwaltungsbau, an den sich ein verdeckter Teil des Fabrikgebäudes (Shed Bau) unmittelbar anschließt, ist ebenso in lachsfarbenem Klinker ausgeführt wie der seitlich angebaute, in die Tiefe des Geländes reichende Fabrikbau (Hauptbau). Der mit linksseitigem Risalit ausgestattete, späthistoristische Verwaltungsbau überragt durch sein verschiefertes Mansarddach das um die Hausbreite nach hinten versetzte Industriegebäude. Die historisierende, dreiteilig-symmetrisch gestaltete Fassade ist bis heute der Hauptblickfang der gesamten Anlage: Helle Klinkerpilaster gliedern den Bau vertikal, Blendbogenfriese und zinnenartige Pilasterbekrönungen schließen ihn nach oben ab. Der durch einen Dreieckgiebel frontispizartig hervorgehobene Mittelteil ist heute leider leicht verändert. An der Stelle des ursprünglichen Rundbogenportals wurden Fenster eingefügt, die den übrigen Fenstern (aufwendige Ziegelfassung) angepasst wurden. Aufgrund ihrer künstlerischen und städtebaulichen Qualitäten und nicht zuletzt wegen der wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung sind die genannten Gebäude des Firmenkomplexes Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |