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Arbeiterwohngebäude für Bahnhof Gießen. Die Häusergruppe an der Frankfurter Straße war Teil einer einheitlich geplanten Eisenbahnersiedlung, zu der auch die 1900 erbauten, heute stark veränderten Häuser der Buddestraße gehörten. Im wesentlichen unverändert, zeigen sie Stilmerkmale der späten Gründerzeit. Hauptcharakteristika sind die flachen, symmetrisch aufeinander Bezug nehmenden Risalite mit ihren teils fachwerkverzierten Giebeln (heute durch Schieferit überdeckt), der Natursteinsockel, das in rotem Klinker abgesetzte Untergeschoss und die durch Ziegelbögen hervorgehobenen Bogenfenster. Zusammen mit dem alten Baumbestand, der den ursprünglichen Verlauf der alten Butzbacher Chaussee markiert, sind die Häuser Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |