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Zweigeschossiges Wohnhaus. Großzügiges Einfamilienhaus in konventionell-historisierendem Stil der 1920er Jahre. Der langrechteckige, mit der Schmalseite zur Friedrichstraße orientierte Bau liegt an der Ecke zum Studentensteg (Fußweg) auf ansteigendem Gelände. Hauptmerkmale sind sein verschiefertes, geschweiftes Bogendach (Dachhäuschen), die annähernd quadratischen, mit Klappläden versehenen, ehemals stark gegliederten Fenster und die eingeschossigen Erkervorbauten. Von besonderer Bedeutung für den gesamten Straßenraum ist die die Nachbarparzelle Nr. 28 mit einschließende Natursteineinfriedung. Der klar gegliederte, wohlproportionierte Bau ist samt dem Garten und der Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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