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Dreieinhalbgeschossiges Wohnhaus mit dominierendem Mansardgiebel. Das in hellem Sichtklinker errichtete Haus ist hinsichtlich seiner Proportionierung vom Jugendstil beeinflusst. Auch der dekorative Einsatz von blauen, glasierten Ziegeln im Bereich des Sockels und am Sohlbankgesims weisen auf diesen Zusammenhang. Die Fenster sind mit Ausnahme der flachbogigen Erdgeschossfenster und der Rundbogenfenster in den Obergeschossen des Giebels paarweise angeordnet. Drei gleiche Balkone mit geometrisierenden Brüstungsverzierungen beleben die asymmetrische Fassade. Der charakteristische, über große Distanz wahrnehmbare Umriss des Hauses prägt das gesamte Straßenbild. Das Gebäude ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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