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Zweieinhalbgeschossiges Arbeiterhaus des Braunsteinbergwerks. Das auf quadratischem Grundriss erbaute Haus hatte einen großen Speisesaal und einen Schlafsaal mit 24 Bettstellen. Es diente wohl als Arbeiterwohnheim. Der traufständige, mit linksseitigem Giebelrisalit ausgestattete Bau ist wie das Nachbargebäude in zweifarbiger Klinkerbauweise (roter Klinker auf hellem Grund) errichtet. Das Dekorationssystem, Lisenen, Bänder und Friese, korrespondiert auch hier mit den Ziegeleinfassungen der Flachbogenfenster. Trotz schlechter Fenstergestaltung ist das Gebäude aus städtebaulichen, sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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