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Die aus einer Teilung der Lukasgemeinde (1929) hervorgegangene Petrusgemeinde plante schon in den 1930er Jahren die Errichtung einer neuen Kirche. Das bereits 1932 erworbene, an einen Fußweg (Studentensteg) grenzende Baugelände konnte aber zunächst nicht bebaut werden, da die gesammelten Gelder infolge der Währungsreform von 1948 entwertet wurden. Der seit 1956 vom Frankfurter Architekten Schild geplante Neubau verzögerte sich jedoch noch einmal, da der 1. Entwurf, der zu groß ausfiel, geändert werden musste und die Baufreigabe erst im März 1960 erteilt wurde. Als typischer Kirchenbau der späten 1950er Jahre hat das flach gedeckte Kirchenschiff einen parabelförmigen Grundriss. Die Eingangsseite der kompakten Stahlbetonkonstruktion ist als rechteckige, fensterlose Wand aufgeführt, deren Monumentalität durch die Natursteinverkleidung gesteigert erscheint. Die seitlichen Fensterbänder und die großflächigen Rauputzpartien der gekurvten Rückseite bestätigen den burgartigen Gesamteindruck der Anlage. Auch der als isolierter Baukörper aufgefasste, steil emporragende Glockenturm und der leere Vorplatz, der über eine breite Freitreppe von der Seite her zu betreten ist, unterstützen diesen Eindruck. Wegen seiner prägnanten, eigenwilligen Formsprache ist der städtebaulich bedeutsame Kirchenbau Kulturdenkmal aus künstlerischen und kirchengeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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