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Eineinhalbgeschossiges Einfamilienwohnhaus im Heimatstil. Der programmatische Wahlspruch "Auf lichter Höhe bau ich, Schönheit der Heimat schau ich", der das Gebälk des dreiseitigen, mit Schnitzereien versehenen Erkers (Blechverdachung) schmückt, verdeutlicht die Intention des Erbauers. Das schmucke, gut gepflegte Haus wird in erster Linie durch den breiten, verschindelten Mansardwalmgiebel geprägt. Auch der handwerklich hervorragend gemauerte Natursteinsockel, der am Erker bis unter das Fenster reicht, die mehrfach unterteilten, mit Klappläden versehenen Fenster, das hölzerne Zwerchhaus über dem seitlichen Eingang und die schöne Mauereinfriedung mit ihrem Lattenzäunaufsatz sprechen die gleiche Formensprache. Das gut erhaltene Haus ist einschließlich der Einfriedung Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulieben Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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