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Gebäudegruppe, bestehend aus 2 zweieinhalbgeschossigen Wohnhäusern mit 8 Wohnungen für „flüchtige (!) Reichsbeamte". Die beiden baugleichen Häuser sind symmetrisch auf die zwischen ihnen verlaufende, für den Durchgangsverkehr gesperrte Wohnstraße bezogen. Die lang gestreckten, mit Walmdächern und breit gelagerten Zwerchhäusern ausgestatteten Häuser zeigen einen Traditionalismus klassizistischer Provenienz. Wichtige, die Fassade nachhaltig prägende Details sind die Klappläden der gleichmäßig gereihten Fenster (Nr. 60 leider nicht mehr vorhanden) und die zentralen Hauseingänge. Die um die Häuser herumgeführte, im Bereich der Eingänge abgesenkte und durch schartenartige Durchbrüche belebte Natursteineinfriedung ist ebenso schützenswert wie die Vor- und Nutzgärten. Als Ensemble sind die Häuser Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |