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Eineinhalbgeschossiges Wohnhaus mit Satteldach und Zwerchgiebel. Das bescheidene, in klassizistischer Tradition stehende Häuschen hat sich fast unverändert erhalten. Typisch für solche, heute selten gewordene Vorstadthäuser ist die weit nach unten gezogene Dachtraufe und die symmetrische Straßenansicht (gleichmäßig gereihte, hochrechteckige Fenster mit Klappläden, Kniestock, mittiges Zwerchhaus). Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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