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Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus mit turmartigem Eckrisalit. Der im Obergeschoss verschindelte Bau erscheint durch seinen grauen Einheitsputz gegenwärtig recht unscheinbar. Die Ecklisenen und die Fensterfassungen waren ursprünglich in Klinker ausgeführt. Wegen seiner exponierten Lage gegenüber der Einmündung der Krofdorfer Straße (Blickpunktfunktion) und wegen seiner guten Proportionen ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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