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Die Proportionen des dreieinhalbgeschossigen Doppelwohnhauses sind vom Jugendstil beeinflusst. Auch das hohe, weit vorkragende Schiefermansarddach mit den breiten Zwerchhäusern (links Dreieckgiebel, rechts abgewalmt) und die von klassizistischen Versatzstücken (flächenhafte Pilastergliederung) geprägten Fassaden gehören in die Spätphase des Jugendstils. Das Erdgeschoss, besonders die Ladenzone links, wurde leider stark verändert. Sehr störend wirkt die hellblaue (!) Verkachelung des Sockels der linken Haushälfte, die in scharfer Dissonanz zum erhaltenen Natursteinsockel rechts steht. Der für das Straßenbild einer Ausfallstraße charakteristische Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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