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Dreieinhalbgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit interessanter Dachlandschaft. Der asymmetrische, ungewöhnlich gestaltete Jugendstilbau zeigt vorwiegend gotisierende Formen. Die mehrschichtige Fassade wird zunächst von den beiden ineinander geschobenen Giebeln, dem risalitartigen Erkervorbau und den flachbogigen, mehrfach profilierten Arkaden (ursprünglich Vitrinen) geprägt. Die spielerisch variierenden Vorhangbogenmotive der Fenster und die skurril geschwungenen Formen der Balkone geben der Fassade einen manierierten Reiz. Das renovierungsbedürftige Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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