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Kubisches Einfamilienhaus mit dreiseitigem Erker. Das an exportierter Stelle (Ecke August-Balzer-Weg) gelegene Haus ist mit seinem pyramidal ansteigenden Dach und der qualitätvollen Natursteineinfriedung ein typischer Bau des traditionalistischen Neoklassizismus der 1920er Jahre. Trotz mangelhafter Fenstergestaltung (Ganzscheibenfenster, Abnahme der Klappläden) ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |