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Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus mit verschiefertem Mansarddach und linksseitigem Giebelrisalit. Das vom Jugendstil beeinflusste, späthistoristische Erscheinungsbild wird vor allem durch die in rotem Sandstein ausgeführte Ornamentik im Bereich der Fenster und am Ziergiebel bestimmt. Gotisierende (vierteiliges Fensterband mit Säulen und Vorhangmotiven im Obergeschoss), renaissancehafte (geflügelter Engelskopf und Fruchtgehänge am Drillingsfenster) und barockale (geschweifter Giebel) Formen sind dabei miteinander kombiniert. Das ursprünglich zentrale Fassadenmotiv, der halbkreisförmige Nischenbalkon im 1. Stock des Risalites, ist leider verschwunden. An seiner Stelle wurde ein unmaßstäbliches, breitformatiges Fenster eingefügt, das die Gesamterscheinung der Fassade erheblich mindert. Auch die in den 1950er Jahren erneuerte Einfriedung stört. Trotz dieser Mängel ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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