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Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus im Landhausstil. Das auf vielwinkligem Grundriss errichtete Haus hat einen rechtsseitigen Giebelrisalit mit Krüppelwalm. Gelblicher Sichtklinker, Putz und Zierfachwerk bestimmen das dekorative Erscheinungsbild, das ursprünglich durch eine hölzerne Balkonanlage (heute ausgemauert) ergänzt und ins Malerische gesteigert wurde. Das wohlproportionierte Haus, dessen aufwendig gerahmte Originalfenster weitgehend erhalten sind, müsste dringend restauriert werden, die hässliche, moderne Einfriedung sollte dabei entfernt und durch eine adäquate ersetzt werden. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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