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Die seit den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts nachweisbare, ursprünglich aus zwei Teilen („vorderste und hinterste Stadtmühle") bestehende Obermühle war eine von drei Mühlen auf der Stadtseite der Lahn. Sie lag unmittelbar am städtischen Eingerinn, nicht weit von der ersten steinernen Lahnbrücke, die sich auf die heute noch existierende, aber veränderte Flussinsel stützte. Ferdinand Burk, der seit den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts die Mühle betrieb (vgl. Villa Leutert, Ostanlage 25), erweiterte das Anwesen und erbaute das stattliche, von weitem sichtbare Mühlengebäude. Das ursprünglich viergeschossige, auf annähernd quadratischem Grundriss errichtete Gebäude wurde in späteren Jahren um zwei Geschosse aufgestockt, das Dach verändert. Vom Ursprungsbau sind die gleichmäßig gereihten Rundbogenfenster erhalten. Als charakteristisches, die Stadtsilhouette prägendes Gebäude ist dieser Teil des Mühlenkomplexes Kulturdenkmal aus städtebaulichen und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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