Sachgesamtheit 1
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Sachgesamtheit 1
Kastanienhof, historische Aufnahme
Eingang zum Unteren Hardthof, historische Aufnahme
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Unterer Hardthof 11
  • Unterer Hardthof 9
  • Unterer Hardthof 7
  • Unterer Hardthof 31
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  • Unterer Hardthof 29A
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  • Unterer Hardthof 15
  • Unterer Hardthof 13B
  • Unterer Hardthof 13A
  • Unterer Hardthof
Sachgesamtheit Unterer Hardthof
Flur: 36
Flurstück: 150/12, 150/14, 150/15, 150/19, 150/20, 150/22, 150/23, 150/25, 150/27, 150/29, 150/3, 150/33, 150/34, 150/5, 150/6, 150/7, 150/8, 150/9

Der Untere Hardthof liegt weit außerhalb der gründerzeitlichen Stadt jenseits der Lahn am Rande der Hardt.

Die Geschichte des Unteren Hardthofes lässt sich anhand der Hausakten bis 1859 zurückverfolgen. Die Bierbrauereibesitzer Gebrüder Heyer erbauten damals eine Scheuer auf dem Gelände der schon bestehenden Brauerei. 1868 errichteten die Nachbesitzer Textor und Heinz eine Malzdarre mit Speicher, die heute noch erhalten ist. Weitere Gebäude entstanden 1873 (Comptoir) und 1878 (Oeconomiegebäude, Wohnhaus, Architekt Jacob Stein) für Friedrich Textor, der nun alleiniger Besitzer war. Er erweiterte in der Folge den Brauereikomplex erheblich und erbaute auch das oberhalb der Brauerei gelegene Ausflugslokal „Textors Terrasse", das wegen seines Blickes auf die Stadt und die Umgebung sehr beliebt war. Mit dem Bau des heute leider nicht mehr vorhandenen, spätklassizistischen Wohnhauses nach einem 1883 datierten Entwurf Jacob Steins endet die Textorsche Bauphase. Nach dem Tod Textors (1892) erwarb Georg Bichler die Brauerei. Unter seiner Leitung wurde die Anlage in den Jahren 1898 bis 1905 noch erheblich erweitert und modernisiert. Nach Plänen des Frankfurter Ingenieur-Bureaus J. L. Langeloth entstand u.a. ein mächtiger Kühlturm (nicht mehr vorhanden), neue Eiskeller, eine neue Mälzerei und ein neues Sudhaus. Auch „Textors Terrasse" wurde weiter vergrößert. Mit dem Bau einer 1905 eingeweihten Radrennbahn und eines Sportplatzes entstand eine Art Vergnügungspark, der bis nach dem 1. Weltkrieg bei der Gießener Bevölkerung sehr beliebt war. In den 1920er Jahren erwarb die Stadt Gießen das Brauereigelände, das sie der Universität als Versuchsgut zur Verfügung stellte. Als in den 1970er Jahren das Gut an die Stadt zurückgegeben werden sollte und Abrisspläne bekannt wurden, setzte sich die 1976 gegründete „Interessengemeinschaft Unterer Hardthof"` für den Erhalt der ehemaligen Brauerei ein. In enger Zusammenarbeit mit dem Magistrat wurden in den letzten Jahren die Gebäude durch die Bewohner und neuen Eigentümer (Künstlerkolonie) restauriert, so dass nun der Erhalt gesichert erscheint.

Neben der oben schon erwähnten, ehemaligen Malzdarre von 1868 sind es vor allem die um 1905 erbauten Gebäudeteile, die heute das Gesamtbild prägen. Besonders das turmartige Sudhaus und die in ähnlicher Weise gestalteten Aufbauten auf dem mächtigen Eiskeller wirken durch ihre zweifarbigen, stark gegliederten Klinkerfassaden auch auf große Entfernung. Hauptcharakteristikum sind die dekorativen, rot abgesetzten Klinkermotive, die sich scharf vom cremefarbenen Grund absetzen. Die Einzelmotive, gerahmte Flachbogenfenster, lisenenartige, abgetreppte Wandvorlagen, Rundbogen oder Zinnenmotive entstammen dem Forminventar des Historismus, sind aber bereits expressionistisch beeinflusst.

Trotz schlimmer Eingriffe (Abriss der vorderen, den Hof abschließenden Gebäudezeile wegen Straßenbau) hat der Untere Hardthof seine Atmosphäre insgesamt bewahren können. Er ist wegen seiner wirtschafts- und technikgeschichtlichen Bedeutung und seinem hohen Erinnerungswert für die Gießener Bevölkerung Kulturdenkmal. Die Sachgesamtheit umfasst sämtliche noch erhaltenen Gebäude der historischen Brauerei, die unterirdischen Anlagen, die Kopfsteinpflasterung und den alten Baumbestand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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