Margaretenhütte 39
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Lahnstraße 218
Flur: 40
Flurstück: 130/3

Maschinenhaus der Kläranlage. Das aufwendig gestaltete, späthistoristische, schon vom Jugendstil beeinflusste Gebäude war Teil der nach der Jahrhundertwende erbauten, unter modernsten Gesichtspunkten eingerichteten Entwässerungs- und Kläranlage. Infolge des hohen Grundwasserspiegels und daraus resultierender technischer Schwierigkeiten konnte die bereits seit 1899 geplante, ab 1902 im Bau befindliche Kanalisation Gießens erst 1906 fertig gestellt werden. Der auf einem hohen Sockelgeschoss errichtete Bau hat L-förmigen Grundriss. Er besteht aus zwei Bauteilen, einem beidseitig mit Schmuckgiebeln ausgestatteten Längsbau und einem rechtwinklig angesetzten, etwas niedrigeren Seitenteil, dessen Stirnseite ebenfalls mit einem Schmuckgiebel versehen ist. Charakteristisch für den Bau ist einmal die Materialvielfalt (polygonales Bruchsteinmauerwerk mit trapezförmig zulaufenden Eckpfeilern aus Lungstein im Sockel, rustizierte Sandsteinquader in der Mittelzone, abgetreppte Sandsteinquaderung an den Ecken, Fenstern und im Giebelbereich) und zum anderen der dekorative Einsatz historisierender Elemente (Flachbogen-, Rundbogenfenster, kreis- und halbkreisförmige Giebelfenster, Ziergiebelaufsätze). Besonders erwähnenswert ist das im Zentrum der Giebelfassade angebrachte Stadtwappen, das das wulstige Gesims des Sockels überschneidet. Es zeigt das aus dem 16. Jahrhundert adaptierte Wappen mit dem geflügelten hessischen Löwen, der das kleine gotische g durchschreitet, wie es in ähnlicher Weise auch am Schlachthof angebracht ist. Wegen seiner künstlerischen Qualität sowie aus stadt- und technikgeschichtlichen Gründen ist das Gebäude Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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