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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus mit verschieferter Giebelzone. Das gegenüber dem Kirchhof stehende, exponiert gelegene Haus ist, da das Fachwerk verputzt ist, nur annähernd zu datieren. Aufgrund seiner Proportionen und wegen seiner Lage im ältesten Teil des Dorfes liegt eine Entstehung im 17. oder am Anfang des 18. Jahrhunderts nahe. Sowohl das Dach als auch die mit Holzgewänden versehenen, symmetrisch angeordneten Fenster wurden wahrscheinlich sekundär verändert. Wegen seiner Bedeutung für den historischen Straßenraum ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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