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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, verputztes Fachwerkhaus von 1690. Mit einem hohen Sockel und einem verschieferten, relativ steilen Satteldach ausgestattet, hat das Wohnhaus auf der Giebelseite symmetrisch angeordnete Fenster. Durch eine Inschrift auf dem nicht verputzten Balken über dem seitlich gelegenen Eingang ist es datiert. Der Text der Inschrift lautete: "DER HERR BEWARRE DEINEN EINGANG VND AVSGANG VON NVN AN BIS IN EWIGKEIT AMMEN: DEN 25 TAG IANNVARI 1690". Die gesamte Proportionierung des Baus und besonders das an den Traufseiten leicht vorkragende Obergeschoss lassen qualitätvolles Fachwerk vermuten. Das Haus hat eine schlichte, aber wohlproportionierte, sechsteilige Rahmen-Füllungstür mit Oberlicht und hölzernem Rahmen. Diese, von einem hölzernen Vordach überfangene Tür dürfte aus dem 19. Jahrhundert stammen. Sie ist ebenso schützenswert wie der Stallanbau (Fachwerk mit Riegelausfachung im Obergeschoss), die im 20. Jahrhundert errichtete, dekorativ gestaltete Ziegelscheune (Flachbogeneinfahrt, schmale, schartenartige Fenster) und das im Hof noch geschlossen erhaltene Kopfsteinpflaster. Als Beispiel eines am alten Dorfrand gelegenen, ehemals stattlichen Bauernhofes ist das Anwesen wichtig für das Ortsbild. Das Wohnhaus, eines der wenigen datierten Gebäude des Dorfes, ist außerdem Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und vermuteten künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |