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Ein Vorgängerbau des heutigen Backhauses stand schon vor 1700 am heutigen Platz. 1727 wurde es gründlich erneuert, wobei Teile des alten Gebäudes abgebrochen wurden. Da sich kein anderer Platz im Dorf fand, wurde einer der Öfen des Backhauses und wohl auch das alte Wachthaus abgebrochen. Auf dem frei gewordenen Platz errichtete man 1816 das Spritzenhaus. Mit einem Speicherboden für Früchte ausgestattet, diente es zugleich als Ortsgefängnis. Das Gebäude, das mit dem Backhaus unter einem Dach zusammengefasst wurde, erhielt 1855 einen Schlauchtrockenturm. Der Speicherraum über dem eigentlichen Backhaus diente auch traditionsgemäß als Übernachtungsmöglichkeit für Durchreisende. Die Gemeinde kaufte 1847 einen ausgedienten Grenzstein von der "Fürstl. Hess. Regierung" und stellte ihn als Abweisstein an der Ecke des Gebäudes auf. Das lang gestreckte, mit einem Satteldach ausgestattete Gebäude, dessen Fachwerk an der Nordseite sichtbar ist, wurde bereits saniert. Zusammen mit der erneuerten Dorflinde bezeichnet es die Mitte des Dorfes. Der historisch gewachsene, multifunktionale Bau hat hohen Erinnerungs- und Identifikationswert für die Allendorfer Bevölkerung. Er ist Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen, sozialgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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