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Die im Bogen der Obergasse gelegene Hofreite setzt schmal an und erweitert sich nach hinten. Außer dem aus dem 17. Jahrhundert stammenden giebelständigen Wohnhaus (verputzter Fachwerkbau) gehörten eine Scheune, mehrere Nebengebäude und das Hoftor zum Bestand. Die gedrungenen Proportionen, der Überstand des Obergeschosses und die symmetrisch geordneten Fenster lassen gutes Fachwerk der Erbauungszeit erwarten. Die für das Straßenbild wichtige Hofreite ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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