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Kleinbauernhaus auf schmaler Hofreite. Das giebelständige, verputzte Fachwerkhaus liegt am Rande der historischen Bebauung. Der steile Giebel und die schmalen Proportionen lassen auf eine Entstehung im ausgehenden 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts schließen. Wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild und aus sozialgeschichtlichen Gründen ist es Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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