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Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. Das freigelegte Fachwerk des giebelständigen Hauses zeigt klare, symmetrische Holzführung. Bemerkenswert sind die langen, nur minimal gekrümmten Streben mit Kopfbändern im Obergeschoss, die mit bogenförmigen Abschlüssen versehenen ehemaligen Fenster in der Mitte und die seitlich gelegene, alte Haustür. Wegen der guten Qualität des Fachwerkes und wegen seiner Bedeutung im Straßenbild der Untergasse ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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